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   VGH Bayern, 30.06.2020 - 10 CS 20.1390   

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VGH Bayern, 30.06.2020 - 10 CS 20.1390 (https://dejure.org/2020,20203)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.06.2020 - 10 CS 20.1390 (https://dejure.org/2020,20203)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juni 2020 - 10 CS 20.1390 (https://dejure.org/2020,20203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1; GG Art. 6 Abs. 1; VwGO § 146 Abs. 4 S. 3
    Keine rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung wegen unmittelbar bevorstehende Eheschließung

  • rewis.io

    Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung: unmittelbar bevorstehende Eheschließung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 10 CE 16.2266

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen bevorstehender Eheschließung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2020 - 10 CS 20.1390
    Letzteres sei nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris) grundsätzlich erst dann der Fall, wenn der Eheschließungstermin feststehe oder jedenfalls verbindlich bestimmbar sei.

    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung, die mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG (Eheschließungsfreiheit) zur rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung (§ 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG) führen würde, zumindest voraussetzt, dass die Verlobten bereits alle vom Standesamt geforderten Unterlagen beschafft haben (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris Rn. 11 m.w.N.; B.v. 9.5.2019 - 10 ZB 19.317 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 09.05.2019 - 10 ZB 19.317

    Ausweisung wegen Betäubungsmitteldelikten

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2020 - 10 CS 20.1390
    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung, die mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG (Eheschließungsfreiheit) zur rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung (§ 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG) führen würde, zumindest voraussetzt, dass die Verlobten bereits alle vom Standesamt geforderten Unterlagen beschafft haben (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris Rn. 11 m.w.N.; B.v. 9.5.2019 - 10 ZB 19.317 - juris Rn. 7).
  • VG Regensburg, 25.01.2021 - RN 9 K 20.2982

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    1.2.4 Schließlich ist im Lichte des Schreibens des Oberlandesgerichts München vom 14. Januar 2020 nicht von einer im Sinne der Rechtsprechung (vgl. dazu etwa BayVGH, B.v. 30.6.2020 - 10 CS 20.1390 - juris) unmittelbar bevorstehenden Eheschließung mit der Kindsmutter auszugehen.
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